Ver­antwort­ung

Wir bekennen uns nachhaltig zu unserer ökologischen wie auch sozialen Verantwortung – in der Gesellschaft, der Wirtschaft und als Arbeitgeber. Nicht zuletzt als Hersteller eines alkoholhaltigen Getränkes fühlen wir uns zu besonderer Sorgfalt verpflichtet. Der verantwortungsvolle Vertrieb unserer mit Leidenschaft gebrauten Biere und Bierspezialitäten ist Teil unserer Unternehmenskultur.


VERHALTENSREGELN

Die Hersteller und Importeure alkoholhaltiger Getränke in Deutschland haben sich einem strengen Verhaltenskodex zur kommerziellen Kommunikation für alkoholhaltige Getränke unterworfen. Dieser Verhaltenskodex wird vom Deutschen Werberat überwacht.

Der Verhaltenskodex regelt unmissverständlich, welche Werbebotschaften die Hersteller alkoholhaltiger Getränke an welche Zielgruppen in welcher Form absenden dürfen. Er gibt damit auch den Brauereien in Deutschland einen klaren Leitfaden vor.

Bei Tucher bekennen wir uns mit Nachdruck zu diesem Leitfaden und halten ihn strikt sowie nach bestem Wissen und Gewissen in unserer gesamten kommerziellen Kommunikation ein. So sind,

  • Werbebotschaften, die sich an Minderjährige unter den Abgabealtern richten,
  • Abbildungen von Minderjährigen beim Genuss von Bier,
  • Abbildungen von Leistungssportlern, die Bier konsumieren
  • oder Aufforderungen zu einem übermäßigen Alkoholkonsum

tabu. Das ist für uns nicht nur Verpflichtung, sondern Selbstverständnis.

Trotz dieses aktiven und gelebten Bekenntnisses kann es vorkommen, dass eine unserer Werbebotschaften missverständlich oder irreführend ist: Dies ist von uns weder gewünscht noch geplant.

Sollte Ihnen in unserer kommerziellen Kommunikation etwas auffallen, das Sie für nicht vereinbar mit dem Verhaltenskodex des Deutschen Werberates halten, können Sie dagegen Beschwerde beim Deutschen Werberat einlegen. Selbstverständlich können Sie sich auch direkt an uns wenden. Unter freuen wir uns über konstruktive Hinweise von Ihnen.

Auf diese Weise helfen Sie uns, unsere Werbung und unsere Botschaften noch sensibler und stringenter an den Verhaltensregeln auszurichten. Herzlichen Dank.


BRAUER-KAMPAGNE

Der Deutsche Brauer-Bund hat die Kampagne „Bier bewusst genießen“ ins Leben gerufen, die einen maß- und verantwortungsvollen Biergenuss fördern soll. Weitere Details und Hintergründe zu dieser Aktion finden Sie auf der Kampagnenseite www.bier-bewusst-geniessen.de.

Auch wir fordern zu einem rundum bewussten und verantwortungsvollen Genuss unserer mit Leidenschaft gebrauten Biere und Bierspezialitäten auf.

Bewusst genießen steht für zwei Botschaften: Wissen, wann man Bier genießen darf – also zum Beispiel nicht in der Schwangerschaft. Und Bier ganz bewusst, mit allen Sinnen maß- und verantwortungsvoll genießen.

Wir halten diese Branchenkampagne für eine wichtige und nachhaltige Aktion zur Förderung des maßvollen Biergenusses. Wir suchen bei diesem Engagement den aktiven Schulterschluss zu unseren Partnern in Gastronomie und Handel, in deren Verantwortungsbereich die eigentliche Abgabe unserer Biere an die Endverbraucher fällt.


ABGABEGRENZEN

Die gesetzlichen Abgabegrenzen für alkoholhaltige Getränke sind für uns selbstverständlich verpflichtend. Wir bekennen uns zu diesen wichtigen Regelungen des Jugendschutzes.

Der Jugendschutz definiert folgende gesetzliche Rahmen für die Abgabe alkoholhaltiger Getränke:

Unter 16 Jahren:

Abgabe (Verkauf oder Ausschank) und Verzehr aller alkoholhaltigen Getränke sind generell verboten.

Ab 16 Jahren:

Abgabe und Verzehr von Bier, bierhaltigen Mischgetränken, Sekt, Wein und weinhaltigen Mischgetränken sind erlaubt.

Ab 18 Jahren:

Abgabe und Verzehr von Spirituosen und spirituosenhaltigen Mischgetränken sowie allen anderen alkoholhaltigen Getränken sind erlaubt.

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